Für Bauherren: Änderungen im Baurecht

20. November 2025
Eine schwarz-weiße Nahaufnahme aus einem hohen Blickwinkel zeigt ein Buch mit dem Titel „Baugesetzbuch” und einem großen, stilisierten „B” auf dem Einband. Das Buch ist diagonal von links unten nach rechts oben im Bild angeordnet. Unterhalb des Haupttitels ist eine Liste kleinerer Texte zu sehen, darunter „Raumordnu”, „ImmoWer”, „PlanZV” und „BauNVO”. Links neben dem Buch ist ein Teil eines Notizbuchs mit horizontalen Linien zu sehen, das ebenfalls diagonal angeordnet ist. Die Beleuchtung ist weich und erzeugt subtile Schatten und Glanzlichter auf den Oberflächen.

Seit dem 01.07.2025 gibt es im Baurecht – insbesondere in der Niedersächsischen Bauordnung – wichtige Änderungen: Verfahrensfreie Bauvorhaben wurden erweitert, bestimmte Bau‑ und Volumengrenzen angehoben und die Genehmigungsverfahren vereinfacht, um Bürokratie abzubauen und Bauherren mehr Planungsspielraum und schnellere Verfahren zu ermöglichen.

Beispiele

Garagen bis 60 m² und Terrassenüberdachungen bis 40 m² ohne gesonderten Bauantrag errichtet werden

Auch bei Nutzungsänderungen wurden die Vorgaben vereinfacht, sodass viele Vorhaben schneller und unkomplizierter realisiert werden können

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